Fragen und Antworten
Ehescheidung mit Auslandsberührung
Besondere Regelungen in der EU: Für Entscheidungen über Ehesachen kommt es in den EU-Staaten (außer Dänemark) nicht auf die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, sondern auf deren gewöhnlichen Aufenthalt an. Nur wenn beide die österreichische Staatsbürgerschaft haben, kann unabhängig von dem jeweiligen Aufenthalt wahlweise auch ein österreichisches Gericht angerufen werden. [...]