Corona: Härtefallfonds für kleine Betriebe

Eine Erste Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für Selbständige in akuter finanzieller Notlage ist der Härtefallfonds. Die Wirtschaftskammer wird im übertragenen Wirkungsbereich die Förderung durch den Bund abwickeln. Der ausbezahlte Betrag soll ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss, sein.

Aufgabe des Fonds ist jene zu unterstützen, die derzeit keine Umsätze haben und nun bei den Kosten des täglichen Lebens Probleme haben.

Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Anträge stellen können:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Bitte beachten Sie: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich (80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage) oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro (jährliche Geringfügigkeitsgrenze) verdient, hat keinen Anspruch. Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte (im Sinne des § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro) bezieht.

Aus dem Härtefallfonds wird ein Zuschuss erbracht, der nicht zurückgezahlt werden muss. Zwei Phasen sind vorgesehen:

  • Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung möglich ab 27. März 2020, 17:00 Uhr):
    Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
    Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
    Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
  • Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung):
    Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
    Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

Die Antragstellung für Phase 1 selbst wird ab 27.03.2020, 17:00 Uhr möglich sein und die entsprechenden Anmeldelinks zur Verfügung stehen.

Die Beantragung wird hier möglich sein.